01Geltungsbereich›
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SunRise Gerüstbau und ihren Auftraggebern über Planung, Vermietung, Montage und Demontage von Gerüsten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
02Vertragsschluss›
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von SunRise Gerüstbau zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
03Leistungen›
Umfang und Art der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
04Preise und Zahlung›
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
05Lieferung und Bereitstellung›
Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt oder fehlende Zugänglichkeit der Baustelle gehen nicht zulasten von SunRise Gerüstbau.
06Mietdauer›
Die Mietdauer beginnt mit Aufbau und endet mit vollständigem Abbau des Gerüsts. Verlängerungen sind rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit anzuzeigen.
07Pflichten des Auftraggebers›
Der Auftraggeber stellt einen tragfähigen und zugänglichen Untergrund sowie erforderliche Genehmigungen bereit. Veränderungen am Gerüst durch Dritte sind ihm untersagt und unverzüglich zu melden.
08Pflichten von SunRise Gerüstbau›
SunRise Gerüstbau errichtet das Gerüst fachgerecht nach den geltenden technischen Regeln und übergibt es nach Fertigstellung zur Prüfung durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten.
09Haftung›
SunRise Gerüstbau haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Schäden durch eigenmächtige Veränderung des Gerüsts durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
10Versicherung›
SunRise Gerüstbau unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang. Ein Nachweis wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
11Rückgabe›
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Rückbautermin rechtzeitig mit SunRise Gerüstbau abzustimmen. Das Gerüstmaterial ist im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.
12Stornierung›
Bei kurzfristiger Stornierung eines bestätigten Auftrags können angefallene Planungs- und Vorbereitungskosten in Rechnung gestellt werden.
13Eigentumsvorbehalt›
Das Gerüstmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SunRise Gerüstbau.
14Datenschutz›
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Details entnehmen Sie unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
15Schlussbestimmungen›
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SunRise Gerüstbau.